Die Kehrberger Kreativbau GmbH Wohnen Plus, Kanalstraße 2-12, 91522 Ansbach; hat einen Bauantrag zum Neubau eines Pflegeheimes in Dietenhofen und Herstellung einer Verbindung zur benachbarten Seniorenresidenz; Fl. Nr. 654/4+654/5, Gmkg. Dietenhofen (Leonrodstraße 27) eingereicht.
Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 21 (1. Änderung) des Marktes Dietenhofen (§ 30 Abs. 1 BauGB) und entspricht mit vier Ausnahmen den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Diese Ausnahmen wären:
·
Erhebliche
Überschreitung der zulässigen Geschossflächenzahl, wie bereits im Bestandsbau,
·
Errichtung
eines Gebäudes mit Flachdach (Sattel- oder Walmdach festgelegt),
·
Überschreitung
der Baugrenze im Osten und im Süden, sowie
· Errichtung einer Parkfläche für Kraftfahrzeuge im Bereich einer im Bebauungsplan festgesetzten Grünfläche.
Beschlussvorschlag:
Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben der Kehrberger Kreativbau GmbH wohnen Plus zum Neubau eines Pflegeheimes in Dietenhofen und Herstellung einer Verbindung zur benachbarten Seniorenresidenz im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 21 – Dietenhofen Ortstangente (1. Änderung).
Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 21 Dietenhofen Ortstangente i. S. d. § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich
·
der
Überschreitung der zulässigen Geschossflächenzahl von 0,8 auf 1,02,
·
der
Errichtung eines Gebäudes mit Flachdach (Sattel- oder Walmdach festgelegt),
·
der
Überschreitung der Baugrenze im Osten und im Süden, sowie
· der Errichtung einer Parkfläche für Kraftfahrzeuge im Bereich einer im Bebauungsplan festgesetzten Grünfläche.