Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Die Kehrberger Kreativbau GmbH Wohnen Plus, Kanalstraße 2-12, 91522 Ansbach; hat einen Bauantrag zum Neubau eines Pflegeheimes in Dietenhofen und Herstellung einer Verbindung zur benachbarten Seniorenresidenz; Fl. Nr. 654/4+654/5, Gmkg. Dietenhofen (Leonrodstraße 27) eingereicht.

 

Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 21 (1. Änderung) des Marktes Dietenhofen (§ 30 Abs. 1 BauGB) und entspricht mit vier Ausnahmen den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Diese Ausnahmen wären:

·         Erhebliche Überschreitung der zulässigen Geschossflächenzahl, wie bereits im Bestandsbau,

·         Errichtung eines Gebäudes mit Flachdach (Sattel- oder Walmdach festgelegt),

·         Überschreitung der Baugrenze im Osten und im Süden, sowie

·         Errichtung einer Parkfläche für Kraftfahrzeuge im Bereich einer im Bebauungsplan festgesetzten Grünfläche.

 


Beschlussvorschlag:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben der Kehrberger Kreativbau GmbH wohnen Plus zum Neubau eines Pflegeheimes in Dietenhofen und Herstellung einer Verbindung zur benachbarten Seniorenresidenz im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 21 – Dietenhofen Ortstangente (1. Änderung).

 

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 21 Dietenhofen Ortstangente i. S. d. § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich

·         der Überschreitung der zulässigen Geschossflächenzahl von 0,8 auf 1,02,

·         der Errichtung eines Gebäudes mit Flachdach (Sattel- oder Walmdach festgelegt),

·         der Überschreitung der Baugrenze im Osten und im Süden, sowie

·         der Errichtung einer Parkfläche für Kraftfahrzeuge im Bereich einer im Bebauungsplan festgesetzten Grünfläche.