Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Die Gemeinde Petersaurach beabsichtigt, den Bebauungsplan Gemeinbedarfsflächen „Willi-Kellermann-Straße“ aufzustellen. Hierzu legt die Gemeinde Petersaurach die Vorentwurfsunterlagen zu der Aufstellung i. d. F. vom 18.02.2016 zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB, sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB vor.

 

 

 

 

 

Die Gemeinde Petersaurach beabsichtigt, auf dem Grundstück FlNr. 1743/1, Gemarkung Petersaurach, ein neues Feuerwehrgerätehaus zu errichten. Es wurde ein entsprechender Entwurf erstellt und als Baugesuch zur Genehmigung eingereicht. Seitens der Baugenehmigungsbehörde wurde dabei festgestellt, dass die geplante Bebauung im Außenbereich gem. § 35 BauGB liegt. In Abstimmung mit den Fachbehörden wurde daher die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen durch einen Bebauungsplan beschlossen.

 

Die Bauverwaltung sieht keine Belange des Marktes Dietenhofen durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Gemeinbedarfsflächen „Willi-Kellermann-Straße“ der Gemeinde Petersaurach berührt.


Beschlussvorschlag:

Der Marktgemeinderat hat keine Einwendungen bezüglich der vorliegenden Planung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes Gemeinbedarfsflächen „Willi-Kellermann-Straße“ der Gemeinde Petersaurach i. d. F. vom 18.02.2016