Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7

Herr Werner Rolle hat einen Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 8 – Nord-West zur Errichtung einer Betonmauer am 05.10.2016 beim Markt Dietenhofen eingereicht.

 

Die Errichtung einer Betonmauer mit einer Höhe von 1,50 m bis 1,60 m ist nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a) BayBO verfahrensfrei.

Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8 – Nord-West. Unter § 2 Nr. 5.6 des Bebauungsplanes ist festgesetzt, dass als Einfriedung nur Zäune bis zu einer Höhe von 1,20 m möglich sind. Von dieser Festsetzung ist eine Befreiung zur Errichtung der Betonmauer erforderlich.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt seine Zustimmung zum Antrag auf isolierte Befreiung von Herrn Werner Rolle zur Errichtung einer Betonmauer mit einer Höhe von 1,50 m bis 1,60 m auf dem Grundstück FlNr. 638/89 der Gemarkung Dietenhofen (Siemensstraße 4a).

Desweiteren erteilt der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss sein Einvernehmen zu der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 8 – Nord-West i. S. d. § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich

  • der Errichtung einer Betonmauer mit einer Höhe von 1,50 m bis 1,60 m.