Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Rick Oullette und Frau Stefanie Scheuerlein haben einen Antrag auf Genehmigungsfreistellung nach Art. 58 BayBO für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 848/4 der Gemarkung Dietenhofen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Petersburg am 05.10.2016 eingereicht.

 

Der Antrag wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt (§ 12 Abs. 2 Nr. 4 der Geschäftsordnung des Marktgemeinderats). Es wurde erklärt, dass kein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.


Beschlussvorschlag:

 

Zur Kenntnis.