Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7

Herr Konrad Grillenberger hat einen Bauantrag zum Abbruch des Daches und Errichtung einer Terrasse auf dem Grundstück FlNr. 41/6 der Gemarkung Dietenhofen eingereicht.

 

Das Baugrundstück liegt innerhalb in Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.

 

Die Erschließung ist gesichert.

 


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben des Herrn Konrad Grillenberger zum Abbruch des Daches und Errichtung einer Terrasse auf dem Grundstück FlNr. 41/6 der Gemarkung Dietenhofen.