Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7

Frau Jacqueline und Herr Andreas Gierschick haben einen Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 252 der Gemarkung Ebersdorf eingereicht.

 

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10 „Stolzmühle“. Die Zulässigkeit des Bauvorhabens beurteilt sich nach § 30 BauGB.

 

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes und daher werden folgende Befreiungen beantragt:

  • Verhältnis Giebel- zu Traufseite (festgesetzt: 1 : 1,3 bis 1,4; geplant: 1 : 1,22)
  • Kniestockhöhe (festgesetzt: 36,5 cm; geplant: 90 cm)
  • Dachneigung (festgesetzt: 15 – 30 Grad; geplant: 38 Grad)

 

Die Erschließung ist gesichert.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben der Eheleute Jacqueline und Andreas Gierschick zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 252 Gemarkung Ebersdorf im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 10 „Stolzmühle“.

 

Desweiteren erteilt der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss sein Einvernehmen zu den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 10 „Stolzmühle“ bezüglich

  • Verhältnis Giebel- zu Traufseite (festgesetzt: 1 : 1,3 bis 1,4; geplant: 1 : 1,22)
  • Kniestockhöhe (festgesetzt: 36,5 cm; geplant: 90 cm)
  • Dachneigung (festgesetzt: 15 – 30 Grad; geplant: 38 Grad)