Sitzung: 17.10.2016 Ortsentwicklungs-, Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7
Herr Günther Schleich hat einen Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 8 – Nord-West zur Errichtung eines Carports am 14.10.2016 beim Markt Dietenhofen eingereicht.
Das Carport ist nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) BayBO verfahrensfrei, da die Grundfläche unter 50 m² liegt, eine Wandhöhe von 3 m sowie eine Länge von 9 m nicht überschritten wird.
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8 Nord-West. Das Carport überschreitet die festgesetzte Baugrenze. Hiervon ist eine Befreiung zur Errichtung des Carports erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt seine Zustimmung zum Antrag auf isolierte Befreiung von Herrn Günther Schleich zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück FlNr. 638/105 der Gemarkung Dietenhofen (Röntgenstraße 12).
Desweiteren erteilt der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss sein Einvernehmen zu der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 8 Nord-West i. S. d. § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich
- Überschreitung der Baugrenze.