Beschluss: zur Kenntnis genommen

Silke und Florian Blank haben am 21.09.2016 einen Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 721 der Gemarkung Dietenhofen beim Markt Dietenhofen eingereicht.

 

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 04.07.2016 eine Bauvoranfrage zu dem geplanten Bauvorhaben behandelt und den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 17 b – Fasanenweg zugestimmt (Dachform, Dachneigung, Dacheindeckung, Anzahl der Vollgeschosse, Garagenstandort).

 

Der eingereichte Bauantrag weicht zu den mit der Bauvoranfrage eingereichten Planentwürfen nicht ab, sodass Herr 1. Bürgermeister Erdel das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 Buchst. c) der Geschäftsordnung des Marktgemeinderats Dietenhofen vom 07.05.2014 erteilt hat. Der Bauantrag wurde daher am 22.09.2016 an das Landratsamt Ansbach zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.