Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7

Herr Rolf Ahnert hat am 21.09.2016 einen Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 8 – Nord-West zur Errichtung eines Carports beim Markt Dietenhofen eingereicht.

 

Das Carport ist nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) BayBO verfahrensfrei, da die Grundfläche unter 50 m² liegt, eine Wandhöhe von 3 m sowie eine Länge von 9 m nicht überschritten wird.

 

Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8 Nord-West. Das Carport überschreitet die festgesetzte Baugrenze. Hiervon ist eine Befreiung zur Errichtung des Carports erforderlich.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt seine Zustimmung zum Antrag auf isolierte Befreiung von Herrn Rolf Ahnert zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück FlNr. 638/31 der Gemarkung Dietenhofen (An der Steige 10).

Desweiteren erteilt der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss sein Einvernehmen zu der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 8 Nord-West i. S. d. § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich

  • Überschreitung der Baugrenze.