Herr 1. Bürgermeister Erdel gibt bekannt, dass am kommenden Montag und Dienstag (2. und 3. März) Informationsveranstaltungen zu den geplanten neuen Windrädern bei Neudorf in den Gasthäusern Kuch, Ebersdorf, und Billmann, Oberschlauersbach, stattfinden werden.

Gestern fand die Jahreshauptversammlung der Bürgerwind Neudorf-Dietenhofen GmbH & Co. KG statt. Die bisherigen Gesellschafter sind von der Idee, weitere windkraftanlagen in der Nähe der bestehenden Anlagen zu errichten, nicht begeistert. Sie befürchten eine Verringerung der Effizienz der bisher betriebenen Anlagen.

In der Gemeinde Neuhof, wo weitere Windkraftanlagen geplant werden, wurden bisher nur Gespräche mit dem Bürgermeister geführt.

Herr Bürgermeister Erdel erklärt, dass die 10 h-Regelung nur für die privilegierte Errichtung von Windkraftanlagen im Außenbereich gilt. Werden Bebauungsplänen für Windräder aufgestellt, gilt wie bisher das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG), d.h, dass die Abstände zu Dorf-, Wohn und Gewerbegebieten entsprechend der Immissionen individuell festgelegt werden.