Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Herr Johannes Fetz hat einen Bauantrag zur Nutzungsänderung – Einbau eines Nebenzimmers und Errichtung eines Kellerabgangs auf dem Grundstück FlNr. 49 der Gemarkung Götteldorf eingereicht.

 

Das Bauvorhaben liegt innerhalb in Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Die Erschließung ist gesichert.

 


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben des Herrn Johannes Fetz zur Nutzungsänderung – Einbau eines Nebenzimmers und Errichtung eines Kellerabgangs auf dem Grundstück FlNr. 49 der Gemarkung Götteldorf.