Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 19

Herr Dipl.-Ing. (FH) Scheuenstuhl wurde mit der Erstellung der Entwurfsplanung sowie Genehmigungsplanung für den Neubau einer Kindertageseinrichtung beauftragt und hat hierfür einen Planungsvertrag vorgelegt.

 

Vertragsgegenstand sind die Planungsleistungen für den Neubau einer Kindertageseinrichtung mit 100 Kindergartenplätzen und 48 Krippenplätzen. Der Vertrag umfasst die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß § 34 HOAI und Anlage 10 Nr. 10.1 zur HOAI.

Die Baumaßnahme ist in Honorarzone III Mindestsatz eingestuft. Die Nebenkosen werden als Gesamtpauschale in Höhe von 5 % des Nettohonorars abgerechnet.

 

Die Honorierung der übertragenen Grundleistungen richtet sich nach § 35 HOAI und der anrechenbaren Kosten nach der DIN 276-1. Eine aktuelle Kostenschätzung nach der DIN 276-1 liegt zu den aktuellen Planungsentwürfen noch nicht vor.

 


Beschlussvorschlag:

Der vorgelegte Planungsvertrag des Ingenieurbüros BAU, Dipl.-Ing. (FH) Heinz Scheuenstuhl, Weihenzell, wird vollumfänglich genehmigt.