Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Bedarfsplanung

 

1. Bestandsfeststellung:

 

Die Marktgemeinde Dietenhofen ist Träger zweier Kindertageseinrichtungen, und zwar der Kindertageseinrichtung „Villa Kunterbunt“ am Rathausplatz 5, 90599 Dietenhofen und der Kindertageseinrichtung Schabernack, Pestalozzistraße 8, 90599 Dietenhofen.

 

In diesen beiden Einrichtungen sind folgende Plätze laut Betriebserlaubnis

 

für Kinder ab einem Jahr

 

Kindertageseinrichtung „Villa Kunterbunt“:                 24 Krippenplätze

                                                                                               

Kindertageseinrichtung Schabernack:                      48 Krippenplätze

 

 

für Kinder ab zwei Jahren und 6 Monaten:

 

Kindertageseinrichtung „Villa Kunterbunt“:                 75 Kindergartenplätze

                                                                                               

Kindertageseinrichtung Schabernack:                      75 Kindergartenplätze

 

 

für Kinder ab drei Jahren:

 

Kindertageseinrichtung „Villa Kunterbunt“:                 20 Kindergartenplätze

 

 

 

Insgesamt stehen somit für das gesamte Gemeindegebiet Dietenhofen

 

72 Kinderkrippenplätze

 

und

 

170 Kindergartenplätze

 

zur Verfügung.

 

 

2. Bedarfsfeststellung für den Ersatzneubau

 

Im künftigen Ersatzneubau für die Kindertageseinrichtung „Villa Kunterbunt“ sind die bisherigen 95 Kindergartenplätze, sowie die bisherigen 24 Krippenplätze unterzubringen.

 

 

Berechnung für zusätzliche Krippenplätze:

Setzt man jährlich ca. 50 Geburten an, entfallen auf die Lebensaltersstufen 1-2 und 2-3 Jahre insgesamt 100 Kinder, welche künftig Krippenplätze in Anspruch nehmen könnten. Aufgrund eigener Erfahrungswerte, Platzanfragen etc. ergibt sich aus Sicht des Marktes Dietenhofen ein künftiger Bedarf von mindestens 85 % der Geburten, somit insgesamt 85 Krippenplätze.

 

Inklusion:

In jeder Krippengruppe soll künftig ein Integrativer Betreuungsplatz angeboten werden, was zur Folge hat, dass je Krippengruppe keine 12 Kinder, sondern nur noch maximal 11 Kinder betreut werden können.

 

Bedarfsberechnung Krippenplätze:

 

         85 Plätze

__________________            =   7,73 Krippengruppen bei Vollauslastung (11 Kinder)

11 Kinder pro Gruppe

 

 

Derzeit werden in der Kindertageseinrichtung „Schabernack“ 44 Krippenplätze (4 Gruppen zu je 11 Plätzen) sowie in der Kindertageseinrichtung „Villa Kunterbunt“ 24 Krippenplätze (2 Gruppen zu je 12 Plätzen) angeboten.

 

Derzeit können somit 68 Krippenkinder in 6 Gruppen untergebracht werden.

 

Für 17 Kinder (Bedarfsberechnung) sollten künftig weitere Krippenplätze angeboten werden. Es ergibt sich hieraus ein zusätzlicher Bedarf an zusätzlichen zwei Krippengruppen, welche im Ersatzneubau untergebracht werden sollten.

 

Die Kindergartenplätze können für die Lebensaltersstufen 3-4, 4-5 und 5-6 Jahre mit insgesamt 150 Kinder (50 je Altersstufe) abgedeckt werden. Schwankungen durch vorrübergehende Zuzüge können mit den vorhandenen 170 Kindergartenplätze ebenfalls abgedeckt werden.

 

(Geändert am 08.11.2016 nach Rücksprache mit Fachabteilung Kindergartenrecht im

LRA AN)


Beschlussvorschlag:

Der Bedarf wird vom Marktgemeinderat wie oben dargestellt festgestellt.

Der Ersatzneubau soll 4 Kindergartengruppen sowie 4 Krippengruppen beinhalten.