Beschluss: zurückgestellt

Bis zum Jahr 2020 muss in öffentlichen Gebäuden Barrierefreiheit hergestellt werden. Dies bedeutet im Rathaus Dietenhofen, dass, zumindest für das 1. Stockwerk, ein Zugang für gehbehinderte und auf den Rollstuhl angewiesene Personen geschaffen werden muss.

Die Kosten für den Einbau eines normalen Aufzuges im Rathaus übersteigen die finanziellen Möglichkeiten des Marktes Dietenhofen erheblich. Daher wurde überlegt, einen Aufzug nach Maschinenbaurichtlinie im Treppenhaus des Rathaus-Nebengebäudes einzubauen. In diesem Fall kommt ein Plattformaufzug mit Glaswänden für den Fahrschacht in Frage. Eine eigene Aufzugkabine existiert in diesem Falle nicht.

Dieser Aufzugtyp darf nur von eingewiesenen Personen bedient werden, so dass er nicht von jedermann frei benutzt, sondern nur auf Anforderung durch eingewiesene Personen in Betrieb gesetzt werden kann.

Beim Einbau eines derartigen Aufzuges im obengenannten Treppenhaus müsste die bestehende Treppe durch eine neue Treppe mit geraden Läufen ersetzt werden.

Bei drei Firmen wurde ein Angebot über einen Aufzug eingeholt. Die Angebote lagen der Vorlage für diesen Beschluss bei und sind den Ausschuss-Mitgliedern bekannt. Ausweislich der Angebote ist mit Kosten für den Lift von ca. 35.000,-- € zu rechnen.

Zu den Kosten für den Aufzug kämen noch die Kosten für die Erneuerung der Treppe, so dass grob geschätzt Gesamtkosten in Höhe von maximal 100.000,-- € zu erwarten sind.

Laut Verwaltung müsste zusätzlich noch mit dem ursprünglichen Entwurfsfertiger (Urheberrechtsgesetz) über die Planung gesprochen werden.

Herr 1. Bürgermeister Erdel erklärt, dass er mit einem Baurechtsspezialisten gesprochen habe, der eine Pflicht zur Einbeziehung des Entwurfsfertigers verneint. Die vorgesehenen Umbauten greifen nur gering in das Werk des Architekten ein, außerdem sind mehr als 30 Jahre seit der Planung vergangen.


Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung zu konkretisieren und eine genauere Kostenschätzung zu erstellen. Anschließend kann der Sachverhalt erneut beraten werden.