Beschlussvorschlag:
Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
sowie der Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der Bauleitplanung für den Bebauungsplan Gewerbegebiet
„Neudorfer Höhe II“ eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend den
Vorschlägen des Planers und Verwaltung mit- und gegeneinander abgewogen und
entsprechend der Abwägung behandelt. Die Abwägungsvorschläge zu den einzelnen
Stellungnahmen werden jeweils zum Beschluss erhoben.
Die tabellarische Aufstellung der Einzelabwägungen wird Bestandteil des
Beschlusses.