Beschlussvorschlag:
Unter Beachtung des Abwägungsergebnisses zur Beteiligung der
Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange zum
Entwurf der Bauleitplanung beschließt der Marktgemeinderat des Markts
Dietenhofen den Bebauungsplan Gewerbegebiet „Neudorfer Höhe II“ in der Fassung
vom 13.12.2016 gem. § 10 Abs.1 BauGB als Satzung.
Die Satzung besteht aus dem zeichnerischen Teil (Planblatt) sowie den
textlichen Festsetzungen und der Begründung einschließlich Anlagen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs.3
Halbsatz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan Gewerbegebiet
„Neudorfer Höhe II“ in der Fassung vom 13.12.2016 tritt mit dem Tage der
amtlichen Bekanntmachung in Kraft.