Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Beschlussvorschlag:

Unter Beachtung des Abwägungsergebnisses zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der Bauleitplanung beschließt der Marktgemeinderat des Markts Dietenhofen den Bebauungsplan Gewerbegebiet „Neudorfer Höhe II“ in der Fassung vom 13.12.2016 gem. § 10 Abs.1 BauGB als Satzung.

 

Die Satzung besteht aus dem zeichnerischen Teil (Planblatt) sowie den textlichen Festsetzungen und der Begründung einschließlich Anlagen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs.3 Halbsatz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan Gewerbegebiet „Neudorfer Höhe II“ in der Fassung vom 13.12.2016 tritt mit dem Tage der amtlichen Bekanntmachung in Kraft.