Sitzung: 19.12.2016 Ortsentwicklungs-, Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0
Frau Ruth Auerochs hat einen Bauantrag zur Errichtung eines Carports mit Dachterrasse auf dem Grundstück FlNr. 221/1 der Gemarkung Dietenhofen eingereicht.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 „Dietenhofen östlicher Teil“. Hinsichtlich der Festsetzungen des Bebauungsplanes sind folgende Befreiungen erforderlich:
- Baugrenze
- Baulinie
Die Erschließung ist gesichert.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zu dem Bauvorhaben von Frau Ruth Auerochs zur Errichtung eines Carports mit Dachterrasse auf dem Grundstück FlNr. 221/1 der Gemarkung Dietenhofen.
Desweiteren erteilt der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss sein Einvernehmen zu den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 „Dietenhofen östlicher Teil“ i. S. d. § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich
· Baugrenze
· Baulinie.