Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0

Frau Ruth Auerochs hat einen Bauantrag zur Errichtung eines Carports mit Dachterrasse auf dem Grundstück FlNr. 221/1 der Gemarkung Dietenhofen eingereicht.

 

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 „Dietenhofen östlicher Teil“. Hinsichtlich der Festsetzungen des Bebauungsplanes sind folgende Befreiungen erforderlich:

  • Baugrenze
  • Baulinie

 

Die Erschließung ist gesichert.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zu dem Bauvorhaben von Frau Ruth Auerochs zur Errichtung eines Carports mit Dachterrasse auf dem Grundstück FlNr. 221/1 der Gemarkung Dietenhofen.

 

Desweiteren erteilt der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss sein Einvernehmen zu den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 „Dietenhofen östlicher Teil“ i. S. d. § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich

·         Baugrenze

·         Baulinie.