Sitzung: 19.12.2016 Ortsentwicklungs-, Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0
Frau Melissa und Herr Christoph Ehemann haben einen Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelcarport auf dem Grundstück FlNr. 451/4 Gemarkung Dietenhofen eingereicht.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 16 „Langenzenner Weg“. Hinsichtlich der Festsetzungen des Bebauungsplanes sind folgende Befreiungen erforderlich:
- Baugrenze
- Anzahl Vollgeschosse (festgesetzt: II / U, geplant: 2 VG ohne Untergeschoss)
- Dachform (festgesetzt: SD, geplant: Flachdach)
- Dachneigung (festgesetzt: 22 – 32 Grad, geplant: 0 Grad)
- Zusammenfassung Garage und Nebengebäude in einem Baukörper
- Teilweise Errichtung des Einfamilienwohnhauses und Carports in der mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastenden Flächen (Befreiung ist möglich, da aufgrund der unterirdischen Verlegung der Stromleitung der Schutzstreifen nicht mehr erforderlich ist.)
Die Erschließung ist gesichert.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben der Frau Melissa und des Herrn Christoph Ehemann zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelcarport auf dem Grundstück FlNr. 451/4 Gemarkung Dietenhofen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 16 „Langenzenner Weg“.
Desweiteren erteilt der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss sein Einvernehmen zu den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 16 „Langenzenner Weg“ bezüglich
- Baugrenze
- Anzahl Vollgeschosse
- Dachform
- Dachneigung
- Zusammenfassung Garage und Nebengebäude in einem Baukörper
- Teilweise Errichtung des Einfamilienwohnhauses und Carports in der mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastenden Flächen