Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0

Frau Melissa und Herr Christoph Ehemann haben einen Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelcarport auf dem Grundstück FlNr. 451/4 Gemarkung Dietenhofen eingereicht.

 

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 16 „Langenzenner Weg“. Hinsichtlich der Festsetzungen des Bebauungsplanes sind folgende Befreiungen erforderlich:

  • Baugrenze
  • Anzahl Vollgeschosse (festgesetzt: II / U, geplant: 2 VG ohne Untergeschoss)
  • Dachform (festgesetzt: SD, geplant: Flachdach)
  • Dachneigung (festgesetzt: 22 – 32 Grad, geplant: 0 Grad)
  • Zusammenfassung Garage und Nebengebäude in einem Baukörper
  • Teilweise Errichtung des Einfamilienwohnhauses und Carports in der mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastenden Flächen (Befreiung ist möglich, da aufgrund der unterirdischen Verlegung der Stromleitung der Schutzstreifen nicht mehr erforderlich ist.)

 

Die Erschließung ist gesichert.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben der Frau Melissa und des Herrn Christoph Ehemann zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelcarport auf dem Grundstück FlNr. 451/4 Gemarkung Dietenhofen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 16 „Langenzenner Weg“.

 

Desweiteren erteilt der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss sein Einvernehmen zu den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 16 „Langenzenner Weg“ bezüglich

  • Baugrenze
  • Anzahl Vollgeschosse
  • Dachform
  • Dachneigung
  • Zusammenfassung Garage und Nebengebäude in einem Baukörper
  • Teilweise Errichtung des Einfamilienwohnhauses und Carports in der mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastenden Flächen