Markt Dietenhofen;
Rechenschaftsbericht zur
Jahresrechnung 2015
(Art. 102 Abs. 1 Satz 2 GO und § 77 Abs. 2 Nr. 5 i.V.m. § 81 Abs. 4
KommHV-Kameralistik)
Die Planansätze des Verwaltungshaushalts in Höhe
von insgesamt 13.408.382,00 € (Gemeinderatsbeschluss vom 12. Mai 2015) haben
sich aufgrund zweckgebundener Mehr- bzw. Mindereinnahmen bei verschiedenen
Einrichtungen der Gemeinde während des Haushaltsjahres 2015 um insgesamt 11.747,57 € auf 13.420.129,57 € erhöht.
Die Einzelbeträge ergeben sich aus folgender Aufstellung:
Verwaltungshaushalt:
Einnahmen:
Im
Haushaltsjahr 2015 wurde 6,20 % mehr Geld, im Vergleich zu den
Haushaltsansätzen, eingenommen. Vergleich der Einzelpläne zum Planansatz:
Vergleich
der Einnahmen mit hervorgehobener Bedeutung (gerundet) zu den Ansätzen des
Verwaltungshaushaltes:
Teilweise
konnten bei den oben genannten Einnahmearten Mehreinnahmen verzeichnet werden.
Bei der Grundsteuer A
(-1.794,00
€), Benutzungsgebühren u. ä. Entgelte (-24.987,00 €), Mieten und Pachten
(-4.326,00 €), bei den Zinseinnahmen (-13.699,00 €) und bei der
Konzessionsabgabe (-12.880,00 €) wurde weniger Geld vereinnahmt, als
veranschlagt wurde.
Ausgaben:
Aufgrund
zweckgebundener Mehreinnahmen der Gemeinde während des Haushaltsjahres 2015 war
eine Gesamtausgabeermächtigung in Höhe von 13.420.129,57 € vorhanden (Erhöhung
der Planansätze um insgesamt 11.747,57 €).
Die Ansätze der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes wurden im Haushaltsjahr 2015
in den Einzelplänen 0 ‑ 8 nicht, jedoch im Einzelplan 9 schon
überschritten. Insgesamt wurden 6,20 % weniger Haushaltsmittel verwendet als
möglich. Vergleich der Einzelpläne zum Planansatz (evtl. mit Erhöhungsbetrag):
Die
bedeutendsten Ausgaben des
Verwaltungshaushalts (gerundet) in einer Kurzübersicht:
Bei der Haushaltsstelle „Personalausgaben“
(Hauptgruppe 4) wurden 19.780,00 € mehr, als die in Ansatz gebrachten
Haushaltsmittel, benötigt. Es wurden
·
für den Unterhalt der Grundstücke und baulichen Anlagen (Untergruppen
500, 504)
·
für den Unterhalt des sonstigen unbeweglichen Vermögens (Untergruppen
510, 513 – 517)
·
Geräte, Ausrüstungsgegenstände (Untergruppen 520, 522)
·
für die Bewirtschaftung der Grundstücke und Gebäude (Untergruppen 540,
542, 544)
·
für die Geschäftsausgaben (Untergruppen 650 – 656, 658) und
·
für Zuweisungen/Zuschüsse für laufende Zwecke an soz. Einrichtungen
(Untergruppen 700, 709) sowie
·
für Zinsausgaben (Untergruppen 800, 806, 807)
weniger Haushaltsmittel, als
im Haushaltsplan veranschlagt, benötigt.
Die Gewerbesteuerumlage 2015
betrug 1.182.265,00 € (1. – 4. Quartal 2015). Gleichzeitig wurde aus der
Abrechnung der Gewerbesteuerumlage 2014 ein Betrag von 33.845,00 €
zurückerstattet. Deshalb wurde der Planansatz um 21.420,00 € nicht erreicht.
Der Markt Dietenhofen hatte 5.422.668,00 € Gewerbesteuereinnahmen zu
verzeichnen.
Im Haushaltsjahr 2015
konnten zudem 2.789.197,00 € aus dem Verwaltungshaushalt in den
Vermögenshaushalt zugeführt werden, wobei ursprünglich eine Zuführung von
1.523.036,00 € vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt geplant war.
Bei den gemeindlichen
Einrichtungen „Kindertagestätte VILLA Kunterbunt“ und „Kindertagesstätte
Schabernack“ hat sich der Kostendeckungsgrad – im Vergleich zu den Vorjahren
–verschlechtert (siehe nachfolgende Übersicht). Das Defizit der Sporthalle am
Sportzentrum bewegt sich im ähnlich hohen Rahmen wie in den Vorjahren (siehe
nachfolgende Übersicht). In der Turnhalle konnten aufgrund des Umbaus bzw.
Sanierung (Frühjahr 2013 bis Oktober 2015) keine Einnahmen erzielt werden. Ab
November 2015 ging die Mensa und Schulsport in Betrieb.
Bei den aufgeführten
gemeindlichen Einrichtungen handelt es sich um öffentliche Einrichtungen mit
besonderer Zielsetzung des kommunalen Aufgabenbereiches, bei denen der
Grundsatz der vollen Kostendeckung aus Art. 8 Abs. 2 KAG nicht uneingeschränkt
verwirklicht werden kann.
*Seit 01.07.2007
befindet sich die Turnhalle „Pestalozzistraße“ im Eigentum der Gemeinde, seit
Frühjahr 2013 bis Oktober 2015 wurde die Turnhalle umgebaut/saniert.
Grundsätzlich wird bei den
beiden Sporthallen ein Deckungsgrad von ca. 33% gefordert und als Untergrenze
des Vertretbaren angesehen. Zukünftig sollte deshalb darauf hingewirkt werden,
dass die Mindestdeckung von 33% erreicht wird.
Das
Hallenbad arbeitet ebenfalls mit einem hohen Defizit. Es handelt sich auch hier
um eine öffentliche Einrichtung mit besonderer Zielsetzung des kommunalen
Aufgabenbereiches, bei der der Grundsatz der vollen Kostendeckung aus Art. 8
Abs. 2 KAG nicht uneingeschränkt verwirklicht werden kann. Der Deckungsgrad
sollte hier mindestens 50% betragen. Im Jahr 2015 konnte ein Kostendeckungsgrad
von 27,34 % erreicht werden. Zukünftig sollten auch hier Maßnahmen zur besseren
Kostendeckung überlegt werden.
*Hinweis: Die
Zahlen Planansatz und Jahresrechnung (IST) sind der Aufstellung der Dr. Schulte
/ Röder Kommunalberatung UG & Co. KG über die Jahreswerte 2015 entnommen.
Bei
der „Kostenrechnenden Einrichtung Abwasseranlage“ werden in Absprache mit dem
Kommunalunternehmen Röder, Würzburg die „IST Einnahmen und Ausgaben“
abgeglichen. Dabei werden z. B. auch fiktive Kosten, wie Maschinenkosten
berücksichtigt. Die Sonderrücklage wird immer um den Differenzbetrag aus dem
Abgleich der Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben der Gebührenkalkulation gekürzt
bzw. angehoben.
Der
Sonderrücklage werden durch den Abgleich der Kostenrechnenden Einrichtung
Kläranlage im Haushaltsjahr 2015 insgesamt 50.966,14 € zugeführt. Der Stand der
Sonderrücklage beträgt somit insgesamt 107.504,47 €.
Nachrichtlich:
Die
nachrichtlichen Übersichten sind nur bedingt aussagefähig, da nur für das
Ärztehaus kalkulatorische Kosten (kalk. Abschreibung und kalk. Verzinsung)
verrechnet werden. Zudem werden teilweise Kosten für den Unterhalt der Gebäude
und die jeweiligen Bewirtschaftungskosten (Heizöl, Schornsteinfeger,
Wassergebühr, Abwassergebühr, etc.) für die Wohnungen im Schloss und Bauhof bei
anderen Einzelplänen (Unterabschnitt „3201 – Schloss“, und Unterabschnitt „6495
– Bauhof“ gebucht.
Budget
Die
Einrichtung „Bauhof“ wird seit 2009 budgetiert. Budgetverantwortlich war für
den Bauhof, Wolfgang Arlt als Bauhofleiter. Der Bauhof wurde mit insgesamt
120.000,00 € budgetiert. Grundsätzlich gilt für das Budget, dass am Jahresende
eingesparte Budgetmittel zu 50% mit in das kommende Haushaltsjahr übernommen
werden dürfen. Für den Fall, dass die Budgetmittel überschritten werden
sollten, werden die überzogenen Mittel zu 100% in das folgende Haushaltsjahr
übernommen, d.h. dass sich die Höhe des Budgets im Ansatz des Folgejahres um
die entsprechenden Mittel verringert.
Insgesamt wurden 41.499,04 €
an Haushaltsmitteln nicht ausgegeben. Deshalb wurden 50 % (20.749,52 €) auf das
Budget des Haushaltsjahres 2016 übertragen.
Vermögenshaushalt:
Einnahmen:
Im
Haushaltsjahr 2015 wurde 28,79% weniger Geld, im Vergleich zu den Haushaltsansätzen,
eingenommen. Vergleich der Einzelpläne zum Planansatz:
Die
Einnahmen des Vermögenshaushalts blieben in allen Einzelplänen unter den
veranschlagten Haushaltsansätzen zurück, da bei verschiedenen Maßnahmen keine
Zuwendungen/Zuweisungen bzw. keine Beiträge vereinnahmt werden konnten.
Eine
„echte“ Rücklagenentnahme ist in Höhe von 1.931.489,69 € erfolgt.
Ausgaben:
Die
Ansätze der Ausgaben des Vermögenshaushalts wurden im Haushaltsjahr 2015 um
28,79 % unterschritten. Vergleich der Einzelpläne zum Planansatz:
Die
Ausgaben des Vermögenshaushaltes erreichen 2015 ein Ergebnis von 6.505.407,27 €. Im Haushaltsansatz
waren Ausgaben in Höhe von 9.135.012,00
€ vorgesehen. Die tatsächlichen Ausgaben liegen damit um 2.629.604,73 € unter dem Ansatz.
Bedeutende Einnahmen und
Ausgaben des Vermögenshaushalts in der Übersicht:
Bestandsübernahme
nach 2016
* Der KAR Vermögenshaushalt (Soll-Überschuss) wurde durch die
Jahresrechnung 2015 gebildet.
Haushaltsreste
bestehen keine und wurden nicht gebildet.
Rücklagen:
Zum
31.12.2015 beträgt der Stand der Allgemeinen Rücklage nach Buchung der Zinsen
des noch bestehenden BSV Nr. 4177473/016 insgesamt 5.255.853,95 €. Daneben wurde eine fiktive Zuführung an die
Allgemeine Rücklage unter gleichzeitiger Entnahme in Höhe von 711.634,19 €
gebucht. Eine Sonderrücklage besteht für die Abwasseranlage zum 31.12.2015 in
Höhe von 107.504,47 €.
Schulden:
Der
Schuldenstand des Marktes Dietenhofen wurde zum 31.12.2014 mit 109.352,57 € festgestellt. Es wurden im
Haushaltsjahr 2015 planmäßige Tilgungen in Höhe von insgesamt 109.352,57 € geleistet. Der
Schuldenstand zum 31.12.2015 liegt damit bei 0,00 €.
Kassenbestand:
Der
Kassenbestand war stets ausreichend. Die Aufnahme von Kassenkrediten war nicht
erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Der
Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2015 zur Kenntnis und beauftragt den
Rechnungsprüfungsausschuss mit der Durchführung der Rechnungsprüfung.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2015 zur Kenntnis und beauftragt
den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Durchführung der Rechnungsprüfung.