Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Markt Dietenhofen;

Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2015

(Art. 102 Abs. 1 Satz 2 GO und § 77 Abs. 2 Nr. 5 i.V.m. § 81 Abs. 4 KommHV-Kameralistik)

 

 

 

Die Planansätze des Verwaltungshaushalts in Höhe von insgesamt 13.408.382,00 € (Gemeinderatsbeschluss vom 12. Mai 2015) haben sich aufgrund zweckgebundener Mehr- bzw. Mindereinnahmen bei verschiedenen Einrichtungen der Gemeinde während des Haushaltsjahres 2015 um insgesamt 11.747,57 € auf 13.420.129,57 € erhöht. Die Einzelbeträge ergeben sich aus folgender Aufstellung:

 

 


Verwaltungshaushalt:

 

Einnahmen:

 

Im Haushaltsjahr 2015 wurde 6,20 % mehr Geld, im Vergleich zu den Haushaltsansätzen, eingenommen. Vergleich der Einzelpläne zum Planansatz:

 

 

Vergleich der Einnahmen mit hervorgehobener Bedeutung (gerundet) zu den Ansätzen des Verwaltungshaushaltes:

 

Teilweise konnten bei den oben genannten Einnahmearten Mehreinnahmen verzeichnet werden. Bei der Grundsteuer A

(-1.794,00 €), Benutzungsgebühren u. ä. Entgelte (-24.987,00 €), Mieten und Pachten (-4.326,00 €), bei den Zinseinnahmen (-13.699,00 €) und bei der Konzessionsabgabe (-12.880,00 €) wurde weniger Geld vereinnahmt, als veranschlagt wurde.

 

 

Ausgaben:

 

Aufgrund zweckgebundener Mehreinnahmen der Gemeinde während des Haushaltsjahres 2015 war eine Gesamtausgabeermächtigung in Höhe von 13.420.129,57 € vorhanden (Erhöhung der Planansätze um insgesamt 11.747,57 €). Die Ansätze der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes wurden im Haushaltsjahr 2015 in den Einzelplänen 0 ‑ 8 nicht, jedoch im Einzelplan 9 schon überschritten. Insgesamt wurden 6,20 % weniger Haushaltsmittel verwendet als möglich. Vergleich der Einzelpläne zum Planansatz (evtl. mit Erhöhungsbetrag):

 

 

Die bedeutendsten Ausgaben des Verwaltungshaushalts (gerundet) in einer Kurzübersicht:

 

Bei der Haushaltsstelle „Personalausgaben“ (Hauptgruppe 4) wurden 19.780,00 € mehr, als die in Ansatz gebrachten Haushaltsmittel, benötigt. Es wurden

·                     für den Unterhalt der Grundstücke und baulichen Anlagen (Untergruppen 500, 504)

·                     für den Unterhalt des sonstigen unbeweglichen Vermögens (Untergruppen 510, 513 – 517)

·                     Geräte, Ausrüstungsgegenstände (Untergruppen 520, 522)

·                     für die Bewirtschaftung der Grundstücke und Gebäude (Untergruppen 540, 542, 544)

·                     für die Geschäftsausgaben (Untergruppen 650 – 656, 658) und

·                     für Zuweisungen/Zuschüsse für laufende Zwecke an soz. Einrichtungen (Untergruppen 700, 709) sowie

·                     für Zinsausgaben (Untergruppen 800, 806, 807)

weniger Haushaltsmittel, als im Haushaltsplan veranschlagt, benötigt.

 

Die Gewerbesteuerumlage 2015 betrug 1.182.265,00 € (1. – 4. Quartal 2015). Gleichzeitig wurde aus der Abrechnung der Gewerbesteuerumlage 2014 ein Betrag von 33.845,00 € zurückerstattet. Deshalb wurde der Planansatz um 21.420,00 € nicht erreicht. Der Markt Dietenhofen hatte 5.422.668,00 € Gewerbesteuereinnahmen zu verzeichnen.

 

Im Haushaltsjahr 2015 konnten zudem 2.789.197,00 € aus dem Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt zugeführt werden, wobei ursprünglich eine Zuführung von 1.523.036,00 € vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt geplant war.

 

 

Bei den gemeindlichen Einrichtungen „Kindertagestätte VILLA Kunterbunt“ und „Kindertagesstätte Schabernack“ hat sich der Kostendeckungsgrad – im Vergleich zu den Vorjahren –verschlechtert (siehe nachfolgende Übersicht). Das Defizit der Sporthalle am Sportzentrum bewegt sich im ähnlich hohen Rahmen wie in den Vorjahren (siehe nachfolgende Übersicht). In der Turnhalle konnten aufgrund des Umbaus bzw. Sanierung (Frühjahr 2013 bis Oktober 2015) keine Einnahmen erzielt werden. Ab November 2015 ging die Mensa und Schulsport in Betrieb.

Bei den aufgeführten gemeindlichen Einrichtungen handelt es sich um öffentliche Einrichtungen mit besonderer Zielsetzung des kommunalen Aufgabenbereiches, bei denen der Grundsatz der vollen Kostendeckung aus Art. 8 Abs. 2 KAG nicht uneingeschränkt verwirklicht werden kann.

 

*Seit 01.07.2007 befindet sich die Turnhalle „Pestalozzistraße“ im Eigentum der Gemeinde, seit Frühjahr 2013 bis Oktober 2015 wurde die Turnhalle umgebaut/saniert.


 

Grundsätzlich wird bei den beiden Sporthallen ein Deckungsgrad von ca. 33% gefordert und als Untergrenze des Vertretbaren angesehen. Zukünftig sollte deshalb darauf hingewirkt werden, dass die Mindestdeckung von 33% erreicht wird.

 

 

Das Hallenbad arbeitet ebenfalls mit einem hohen Defizit. Es handelt sich auch hier um eine öffentliche Einrichtung mit besonderer Zielsetzung des kommunalen Aufgabenbereiches, bei der der Grundsatz der vollen Kostendeckung aus Art. 8 Abs. 2 KAG nicht uneingeschränkt verwirklicht werden kann. Der Deckungsgrad sollte hier mindestens 50% betragen. Im Jahr 2015 konnte ein Kostendeckungsgrad von 27,34 % erreicht werden. Zukünftig sollten auch hier Maßnahmen zur besseren Kostendeckung überlegt werden.

 

 

*Hinweis: Die Zahlen Planansatz und Jahresrechnung (IST) sind der Aufstellung der Dr. Schulte / Röder Kommunalberatung UG & Co. KG über die Jahreswerte 2015 entnommen.

Bei der „Kostenrechnenden Einrichtung Abwasseranlage“ werden in Absprache mit dem Kommunalunternehmen Röder, Würzburg die „IST Einnahmen und Ausgaben“ abgeglichen. Dabei werden z. B. auch fiktive Kosten, wie Maschinenkosten berücksichtigt. Die Sonderrücklage wird immer um den Differenzbetrag aus dem Abgleich der Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben der Gebührenkalkulation gekürzt bzw. angehoben.

 

Der Sonderrücklage werden durch den Abgleich der Kostenrechnenden Einrichtung Kläranlage im Haushaltsjahr 2015 insgesamt 50.966,14 € zugeführt. Der Stand der Sonderrücklage beträgt somit insgesamt 107.504,47 €.

 

Nachrichtlich:

 

 

 

 

Die nachrichtlichen Übersichten sind nur bedingt aussagefähig, da nur für das Ärztehaus kalkulatorische Kosten (kalk. Abschreibung und kalk. Verzinsung) verrechnet werden. Zudem werden teilweise Kosten für den Unterhalt der Gebäude und die jeweiligen Bewirtschaftungskosten (Heizöl, Schornsteinfeger, Wassergebühr, Abwassergebühr, etc.) für die Wohnungen im Schloss und Bauhof bei anderen Einzelplänen (Unterabschnitt „3201 – Schloss“, und Unterabschnitt „6495 – Bauhof“ gebucht.

 

Budget

 

Die Einrichtung „Bauhof“ wird seit 2009 budgetiert. Budgetverantwortlich war für den Bauhof, Wolfgang Arlt als Bauhofleiter. Der Bauhof wurde mit insgesamt 120.000,00 € budgetiert. Grundsätzlich gilt für das Budget, dass am Jahresende eingesparte Budgetmittel zu 50% mit in das kommende Haushaltsjahr übernommen werden dürfen. Für den Fall, dass die Budgetmittel überschritten werden sollten, werden die überzogenen Mittel zu 100% in das folgende Haushaltsjahr übernommen, d.h. dass sich die Höhe des Budgets im Ansatz des Folgejahres um die entsprechenden Mittel verringert.

 

 

Insgesamt wurden 41.499,04 € an Haushaltsmitteln nicht ausgegeben. Deshalb wurden 50 % (20.749,52 €) auf das Budget des Haushaltsjahres 2016 übertragen.

 

Vermögenshaushalt:

 

Einnahmen:

 

Im Haushaltsjahr 2015 wurde 28,79% weniger Geld, im Vergleich zu den Haushaltsansätzen, eingenommen. Vergleich der Einzelpläne zum Planansatz:

 

Die Einnahmen des Vermögenshaushalts blieben in allen Einzelplänen unter den veranschlagten Haushaltsansätzen zurück, da bei verschiedenen Maßnahmen keine Zuwendungen/Zuweisungen bzw. keine Beiträge vereinnahmt werden konnten.

 

Eine „echte“ Rücklagenentnahme ist in Höhe von 1.931.489,69 € erfolgt.

 

 

Ausgaben:

 

Die Ansätze der Ausgaben des Vermögenshaushalts wurden im Haushaltsjahr 2015 um 28,79 % unterschritten. Vergleich der Einzelpläne zum Planansatz:

 

Die Ausgaben des Vermögenshaushaltes erreichen 2015 ein Ergebnis von 6.505.407,27 €. Im Haushaltsansatz waren Ausgaben in Höhe von 9.135.012,00 € vorgesehen. Die tatsächlichen Ausgaben liegen damit um 2.629.604,73 € unter dem Ansatz.

 


 

 

Bedeutende Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushalts in der Übersicht:

 

 

Bestandsübernahme nach 2016

 

* Der KAR Vermögenshaushalt (Soll-Überschuss) wurde durch die Jahresrechnung 2015 gebildet.

 

Haushaltsreste bestehen keine und wurden nicht gebildet.

 

 

Rücklagen:

 

Zum 31.12.2015 beträgt der Stand der Allgemeinen Rücklage nach Buchung der Zinsen des noch bestehenden BSV Nr. 4177473/016 insgesamt 5.255.853,95 €. Daneben wurde eine fiktive Zuführung an die Allgemeine Rücklage unter gleichzeitiger Entnahme in Höhe von 711.634,19 € gebucht. Eine Sonderrücklage besteht für die Abwasseranlage zum 31.12.2015 in Höhe von 107.504,47 €.

 

 

 

 

 


 

 

 

Schulden:

 

Der Schuldenstand des Marktes Dietenhofen wurde zum 31.12.2014 mit 109.352,57 € festgestellt. Es wurden im Haushaltsjahr 2015 planmäßige Tilgungen in Höhe von insgesamt 109.352,57 € geleistet. Der Schuldenstand zum 31.12.2015 liegt damit bei 0,00 €.

 

 

Kassenbestand:

 

Der Kassenbestand war stets ausreichend. Die Aufnahme von Kassenkrediten war nicht erforderlich.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2015 zur Kenntnis und beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Durchführung der Rechnungsprüfung.

 

 

 


Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2015 zur Kenntnis und beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Durchführung der Rechnungsprüfung.