Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0

Frau Stefanie Wurm und Herr Florian Wäger haben einen Bauantrag zum Wohnhausanbau auf dem Grundstück FlNr. 267/5 Gemarkung Dietenhofen eingereicht.

 

Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 „Dietenhofen –Ost“. Hinsichtlich der Festsetzungen im Bebauungsplan sind folgende Befreiungen erforderlich:

·         Baugrenzen

·         Baulinie

 

Die Erschließung ist gesichert.

 

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 17.10.2016 bereits mit einer Bauvoranfrage zu dem geplanten Bauvorhaben befasst und die erforderlichen Befreiungen grundsätzlich in Aussicht gestellt. Gegenstand der Bauvoranfrage war die Ausführung des Wohnhausanbaus mit einem Flachdach oder mit einem steileren Satteldach als der vorliegende Bauantrag vorsieht.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben von Frau Stefanie Wurm und Herrn Florian Wäger zum Wohnhausanbau auf dem Grundstück FlNr. 451 Gemarkung Dietenhofen.

 

Desweiteren erteilt der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss sein Einvernehmen zu den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 „Östlicher Teil“ bezüglich

  • Baugrenzen
  • Baulinie.