Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0

Herr Johann Hofmockel hat einen Bauantrag zur Errichtung von Dachgauben auf dem Grundstück FlNr. 595 Gemarkung Kleinhaslach eingereicht.

 

Das Bauvorhaben liegt innerhalb in Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Die Erschließung ist gesichert


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben des Herrn Johann Hofmockel zur Errichtung von Dachgauben auf dem Grundstück FlNr. 595 Gemarkung Kleinhaslach.