Beschluss: zur Kenntnis genommen

Es hat ein Gespräch mit dem Landratsamt Ansbach zur Bebaubarkeit einzelner Grundstücke für die Wohnnutzung in Ebersdorf stattgefunden. Hierbei wurde erklärt, welche Grundstücke grundsätzlich bebaubar wäre, und auch welche Grundstücke unter keinen Umständen bebaubar sind.