Folgende Auflagen sind bisher enthalten:
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eine Bewirtung darf auf dieser Fläche nur längstens bis 18:00 Uhr
erfolgen
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es ist eine feste Abgrenzung zum fließenden Verkehr herzustellen, welche
geeignet ist, Kraftfahrzeuge aufzuhalten
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die Fläche ist bei bestimmten Anlässen auf Verlangen der Gemeinde, so z.
B. zum jährlichen Aufstellen des Kirchweihbaumes, zurückzubauen
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es werden jährliche Gebühren in Höhe von 400 € festgesetzt
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es ist eine gaststättenrechtliche, eventuell sogar baurechtliche
Erlaubnis vorzulegen
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vor Anfertigung eines entsprechenden Bescheides erfolgt Rücksprache mit
den Fachbehörden
Durch die bisherige Nutzung dieser Außenfläche sind im Rathaus bis zum heutigen Tag keine negativen Auswirkungen bekannt.
Es wird vorgeschlagen, die Sondernutzungserlaubnis bis zum 31.12.2018 zu verlängern.
Beschluss:
Die Sondernutzungserlaubnis wird zu den vorgenannten Bedingungen bis zum
31.12.2018 verlängert.