Herr GR Burgis fragt an, ob dem Markt Dietenhofen die Zufahrt des Anwesens Hans-Sachs-Straße 2 gegenüber der Einfahrt des NETTO-Marktes bekannt ist.

Die Grundstückseigentümer haben die Einfahrt dem Markt Dietenhofen bekanntgegeben. außerdem handelt es sich bei der Hans-Sachs-Straße um eine Ortsstraße. Grundstückszufahrten zu Ortsstraßen sind prinzipiell immer zulässig.