Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Frau Sonja und Herr Jürgen Heumann haben eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück FlNr. 439/12 der Gemarkung Haasgang eingereicht.

 

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18 – Adelmannsdorf. Die Zulässigkeit des Bauvorhabens beurteilt sich nach § 30 BauGB.

Bei der Durchführung des Bauvorhabens wären – soweit aus den Unterlagen zu entnehmen ist – folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig:

-       Dachneigung (zulässig: 24 – 30 Grad; geplant: 45 Grad)

-       Zwerchhaus (lt. Bebauungsplan sind Dachgauben, Erker und sonstige Aufbauten unzulässig)

-       Kniestockhöhe (zulässig: max. 35 cm; geplant: 38 cm)

-       Traufhöhe (zulässig: 6,00 m, geplant: 6,45 m)

 


Beschluss:

Falls ein Bauantrag gestellt wird, wäre der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss bereit, sein Einvernehmen zu erteilen.