Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Frau Dr. Martina und Herr Roland Scharrer haben eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 439/11 der Gemarkung Haasgang eingereicht.

 

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18 – Adelmannsdorf. Die Zulässigkeit des Bauvorhabens beurteilt sich nach § 30 BauGB.

Bei der Durchführung des Bauvorhabens wären – soweit aus den Unterlagen zu entnehmen ist – folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig:

-       Überschreitung der Baugrenzen im Norden

-       Dachneigung (zulässig: 24 – 30 Grad, geplant: 38 Grad

-       Fassade in pastellfarbenen Tönen

 


Beschluss:

Falls ein Bauantrag gestellt wird, wäre der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss bereit, sein Einvernehmen zu erteilen.