Sitzung: 20.02.2017 Ortsentwicklungs-, Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0
Frau Dr. Martina und Herr Roland Scharrer haben eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 439/11 der Gemarkung Haasgang eingereicht.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18 – Adelmannsdorf. Die Zulässigkeit des Bauvorhabens beurteilt sich nach § 30 BauGB.
Bei der Durchführung des Bauvorhabens wären – soweit aus den Unterlagen zu entnehmen ist – folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig:
- Überschreitung der Baugrenzen im Norden
- Dachneigung (zulässig: 24 – 30 Grad, geplant: 38 Grad
- Fassade in pastellfarbenen Tönen
Beschluss:
Falls ein Bauantrag gestellt wird, wäre der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss bereit, sein Einvernehmen zu erteilen.