Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Herr Johannes Weiß hat einen Bauantrag zum Wohnhausanbau und Aufstockung auf dem Grundstücken FlNr. 118/3 und 108/23 Gemarkung Herpersdorf eingereicht.

 

Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb in Zusammenhang bebauter Ortsteile und daher ist die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Die Erschließung ist gesichert.

 

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss hat sich bereits in seiner Sitzung am 19.12.2016 mit einer Bauvoranfrage zum geplanten Bauvorhaben befasst. Das Einvernehmen wurde in Aussicht gestellt, wenn ein Bauantrag eingereicht wird. Desweiteren wurde einer Abstandsflächenübernahmeerklärung für das Grundstück FlNr. 108 Gemarkung Herpersdorf zugestimmt. Die Abstandsflächenübernahmeerklärung ist zwischenzeitlich nicht mehr erforderlich, da das Landratsamt Ansbach bereit wäre, der beantragten Abweichung nach Art. 63 BayBO zuzustimmen.


Beschluss:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben des Herrn Johannes Weiß zum Wohnhausanbau und Aufstockung auf dem Grundstücken FlNr. 118/3 und 108/23 Gemarkung Herpersdorf.