Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Herr Ralf Heinrich hat einen Antrag auf isolierte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 16 – Langenzenner Weg zur Errichtung eines Gartenzaunes mit einer Höhe von mehr als 1,2 m am 20.02.2017 beim Markt Dietenhofen eingereicht.

 

Die Errichtung des Gartenzaunes ist nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a) BayBO verfahrensfrei, wenn seine Höhe unter 2,0 m liegt.

Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 16 – Langenzenner Weg. Unter § 7 Nr. 7 des Bebauungsplanes ist festgesetzt, dass „als Einfriedung der Grundstücke (sind) an öffentlichen Verkehrsflächen nur Zäune mit einer Höhe von 1,2 m einschließlich Sockel zulässig“ sind. Von dieser Festsetzung ist eine Befreiung zur Errichtung des Gartenzaunes erforderlich.


Beschluss:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt seine Zustimmung zum Antrag auf isolierte Befreiung des Herrn Ralf Heinrich zur Errichtung eines Gartenzaunes mit einer Höhe von mehr als 1,2 m auf dem Grundstück FlNr. 449/2 der Gemarkung Dietenhofen (Birkenweg 23).

Desweiteren erteilt der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss sein Einvernehmen zu Befreiungen zu den Festsetzungen den Bebauungsplanes Nr. 16 – Langenzenner Weg i. S. d. § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich

  • der Errichtung eines Gartenzaunes mit einer Höhe von mehr als 1,2 m (bis zu 2,0 m.