Beschluss: zurückgestellt

Herr Herbert Schmidt hat einen Bauantrag zum Geräteraumanbau an bestehende Garagen- und Carportkombination auf dem Grundstück FlNr. 207/6 Gemarkung Herpersdorf eingereicht.

Der Bauantrag betrifft einen Teil eines Grenzbaues, der einschließlich des nun beantragten Teilstückes an der Grenze zum östlichen Nachbargrundstück ca. 11,70 m lang ist. Die Nachbarn haben die Bauvorlage nach Auskunft des Bauwerbers nicht unterschrieben.

 

Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb in Zusammenhang bebauter Ortsteile und daher ist die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Die Erschließung ist gesichert.


Beschluss:

Die Mitglieder des Ortsentwicklungs- und Bauausschusses möchten sich die Situation im Rahmen eines Ortstermins in der Sitzung am 25.02.2017 ansehen.