Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 5

Herr Herbert Schmidt hat einen Bauantrag zum Geräteraumanbau an bestehende Garagen- und Carportkombination auf dem Grundstück FlNr. 207/6 Gemarkung Herpersdorf eingereicht.

Der Bauantrag betrifft einen Teil eines Grenzbaues, der einschließlich des nun beantragten Teilstückes an der Grenze zum östlichen Nachbargrundstück ca. 11,70 m lang ist. Die Nachbarn haben die Bauvorlage nach Auskunft des Bauwerbers nicht unterschrieben.

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss hat den Bauantrag bereits in seiner Sitzung am 20.02.2017 (TOP 1.6) das erste Mal beraten und wollte sich in seiner Sitzung am 25.02.2017 ein Bild vor Ort machen. Der Ortstermin wurde durchgeführt.

Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb in Zusammenhang bebauter Ortsteile und daher ist die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Die Erschließung ist gesichert.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben des Herrn Herbert Schmidt zum Geräteraumanbau an bestehende Garagen- und Carportkombination auf dem Grundstück FlNr. 207/6 der Gemarkung Herpersdorf.