Sitzung: 13.03.2017 Ortsentwicklungs-, Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 7, Befangen: 1
Frau Sabrina und Herr Wolfgang Schneider haben einen Bauantrag zur Aufstockung
des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück FlNr. 220/9 der Gemarkung
Dietenhofen eingereicht.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1
„Dietenhofen östlicher Teil“. Hinsichtlich der Festsetzungen des
Bebauungsplanes sind folgende Befreiungen erforderlich:
- Baugrenze
- Baulinie
Die Erschließung ist gesichert.
Beschlussvorschlag:
Der
Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zu
dem Bauvorhaben von Frau Sabrina und Herrn Wolfgang Schneider zur Aufstockung
des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück FlNr. 220/9 der Gemarkung
Dietenhofen.
Desweiteren
erteilt der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss sein Einvernehmen zu den
Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 „Dietenhofen
östlicher Teil“ i. S. d. § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich
- Baugrenze
- Baulinie.