Die Gemeinde Großhabersdorf beabsichtigt, die Ortsabrundungssatzung „Försterberg“ aufzustellen. Hierzu legt die Gemeinde Großhabersdorf die Vorentwurfsunterlagen zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vor.
Die Bauverwaltung sieht
keine Belange des Marktes Dietenhofen durch den Erlass der
Ortsabrundungssatzung „Försterberg“ der Gemeinde Großenhabersdorf berührt.
Beschlussvorschlag:
Der Marktgemeinderat hat keine Einwendungen bezüglich der vorliegenden Planung zum Erlass der Ortsabrundungssatzung „Försterberg“ der Gemeinde Großhabersdorf.