Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Die Gemeinde Großhabersdorf beabsichtigt, die Ortsabrundungssatzung „Försterberg“ aufzustellen. Hierzu legt die Gemeinde Großhabersdorf die Vorentwurfsunterlagen zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vor.

 

 

 

Die Bauverwaltung sieht keine Belange des Marktes Dietenhofen durch den Erlass der Ortsabrundungssatzung „Försterberg“ der Gemeinde Großenhabersdorf berührt.


Beschlussvorschlag:

Der Marktgemeinderat hat keine Einwendungen bezüglich der vorliegenden Planung zum Erlass der Ortsabrundungssatzung „Försterberg“ der Gemeinde Großhabersdorf.