Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Herr Jürgen Hofmockel, Kehlmünz 4, 90599 Dietenhofen hat einen Antrag auf Erteilung einer Erstaufforstungserlaubnis (Wald) für das Grundstück FlNr. 138 Gemarkung Kehllmünz beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gestellt. Als Untere Forstbehörde wird der Markt Dietenhofen nach Art. 16 Abs. 1 BayWaldG um Stellungnahme gebeten.

 

Die Antragsfläche liegt zwischen Kehlmünz und Münchzell an der Staatsstraße 2246.

 

 

Der Flächennutzungsplan des Marktes Dietenhofen weist diese Fläche als landwirtschaftliche Fläche aus. Die beantragte Nutzung steht somit nicht im Widerspruch zu den Darstellungen des Flächennutzungsplanes.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschusses erhebt keine Einwände gegen den Antrag auf Erteilung einer Erstaufforstungserlaubnis für das Grundstück FlNr. 138 Gemarkung Kehlmünz durch Herrn Jürgen Hofmockel, Kehlmünz 4, 90599 Dietenhofen.