Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Herr Konrad Hauenstein und Herr Christian Hauenstein haben einen Bauantrag zum Ersatzneubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück FlNr. 909 Gemarkung Kleinhaslach eingereicht.

Der Bauantrag betrifft den Ersatzneubau eines Gebäudes an Stelle des ehemaligen Brechhauses, welches in den letzten Jahren als Wochenendhaus genutzt wurde. Ein praktisch ähnlicher Plan (ohne die Außentreppe) wurde in der Sitzung des Ortsentwicklungs- und Bauausschusses am 07.07.2014 (TOP 05) behandelt. Ein Einvernehmen i.S.d. § 35 Abs. 2 BauGB wurde erteilt.

 

Das Bauvorhaben befindet sich am Rande des im Zusammenhang bebauten Ortsteils und daher ist die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB zu beurteilen. Eine Privilegierung für das Bauen im Außenbereich ist nicht vorhanden, so dass es sich um ein Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 BauGB handelt.

 

Die Erschließung ist gesichert.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben der Herren Konrad Hauenstein und Christian Hauenstein  zum Ersatzneubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück FlNr. 909 Gemarkung Kleinhaslach.