Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Herr Markus Weber hat einen Antrag auf isolierte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 18 – Adelmannsdorf zur Errichtung eines Gartenhauses aus Blockbohlen mit einem Volumen von weniger als 75 m³ am 13.03.2017 beim Markt Dietenhofen eingereicht.

 

Die Errichtung des Gartenhauses ist nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) BayBO verfahrensfrei, wenn sein Volumen unter 75 m³ liegt.

Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18 - Adelmannsdorf. Im Planteil sind Baugrenzen festgesetzt. Unter Nr. 7 (1) des Bebauungsplanes ist festgesetzt: „Die Dachneigung beträgt bei Gebäuden … 24-30°“. Von diesen Festsetzungen sind Befreiungen zur Errichtung des Gartenhauses erforderlich.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt seine Zustimmung zum Antrag auf isolierte Befreiung des Herrn Markus Weber zur Errichtung eines Gartenhauses aus Blockbohlen auf dem Grundstück FlNr. 439/36 der Gemarkung Haasgang (Adelmannsdorf-Am Sommerberg 16 a).

Des weiteren erteilt der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss sein Einvernehmen zu Befreiungen zu den Festsetzungen den Bebauungsplanes Nr. 18 - Adelmannsdorf i. S. d. § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich

  • der Errichtung eines Gebäudes außerhalb der Baugrenzen, sowie
  • der Unterschreitung der zulässigen Dachneigung von 24°.