Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr 1. Bürgermeister Erdel teilt mit, dass das neue Diginetzgesetz bei allen Bauarbeiten in und an Straßen die Verlegung von Leerrohren für die Glasfaserverkabelung vorsieht. Vor der Baumaßnahme ist zu untersuchen, wo und wie notwendige Leerrohre mitverlegt werden können und müssen. Es müssen Standorte für die Verteilerschränke vorgesehen werden, und von dort die einzelnen Leerrohre mit einem Durchmesser von etwa 1 cm bis in die einzelnen Grundstücke verteilt. Von den Verteilerschränken gehen natürlich entsprechend starke Leerrohrbündel weg, die erhebliche Durchmesser erreichen können.

Der Markt Dietenhofen hat der Breitbandberatung Bayern bereits den Auftrag für einen Masterplan erteilt. Daher ist davon auszugehen, dass bei zukünftigen Baumaßnahmen die Standorte der Verteilerschränke und die Richtung der Leerrohre bereits festgelegt werden können.

Herr GR Scheiderer fragt an, ob nicht auch im Rahmen der derzeit durchgeführten Baumaßnahmen der Naturwärme Neudorfer Höhe in der Daimler- und Ohmstraße Leerrohre mitverlegt werden müssten.

Die Verwaltung wird sich entsprechend erkundigen.