Herr GR Simon fragt an, was wegen der beschädigten Leuchte am Anwesen Rossin im Finkenweg unternommen wurde.

Da die Leuchte bei einem Sturm durch den Ast eines auf dem Grundstück des Herrn Rossin stehenden Baumes beschädigt wurde, wurde Herr Rossin zur Begleichung des Schadens aufgefordert. Die Haftpflichtversicherung des Herrn Rossin lehnte die Forderung mit Verweis auf höhere Gewalt ab.

Die Gemeinde wird die Reparatur der Leuchte beauftragen und selbst bezahlen.