Die Gemeinde Bruckberg beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 7 „Am Schulweg“ aufzustellen. Im Parallelverfahren wird das Verfahren zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bruckberg durchgeführt. Hierzu legt die Gemeinde Bruckberg zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Vorentwurfsunterlagen vor.
Bebauungsplan Nr. 7 „Am Schulweg“:
1. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Die Bauverwaltung sieht
keine Belange des Marktes Dietenhofen durch die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 7 „Am Schulweg“ sowie durch die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Bruckberg berührt.
Beschlussvorschlag:
Der Marktgemeinderat hat keine Einwendungen bezüglich der vorliegenden Planung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Am Schulweg“ und der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bruckberg.