Beschluss: zur Kenntnis genommen

Künftig sollen bei staatlichen und kommunalen Tiefbaumaßnahmen möglichst überall Leerrohre für den Breitbandausbau vorgesehen werden. Die eingebauten Leerrohre können dann an den Telekommunikationsanbieter verkauft oder vermietet werden. Die Bereiche, in welchen Leerrohre in welcher Richtung eingebaut werden sollen, ergeben sich aus dem zu erstellenden Masterplan.