Bereits vor vielen Jahren hat Herr Gerhard Höfling, An der Steige 17, erstmals angefragt, ob er eine Fläche, wie unten eingezeichnet, aus dem gemeindlichen Grundstück Flur Nummer 638/16 erwerben könne. Er möchte parallel zu seinen Garagen einen Doppel-Carport errichten. Außerdem soll eine Umfahrmöglichkeit auf seinem Grundstück entstehen.

Die Mitglieder des Bauausschusses sehern sich die Situation vor Ort an.

 

 

Herr Bauhofleiter und GR Arlt gibt zu bedenken, dass durch das starke Gefälle der Fläche von Norden nach Süden nur der Bereich des vorhandenen Weges mit Fahrzeugen befahrbar ist. Da der westliche Bereich des Grundstückes mit Wald bestockt ist, müsse er zur Pflege dieses Bestandes mit einem Traktor mit Seilwinde zufahren können.

Von den Mitgliedern des Ortsentwicklungs- und Bauausschusses werden verschiedene Vorschläge für eine Situierung eines Carports gemacht, die geringeren Platzverbrauch bewirkt.

Die Mitglieder des Ortsentwicklungs- und Bauausschusses sind der Meinung, dass Herr Arlt zusammen mit Herrn Höfling den Bereich abstecken sollte, der verkäuflich wäre, ohne den Zugang zu der restlichen Grundstücksfläche zu versperren.