Sitzung: 15.05.2017 Ortsentwicklungs-, Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Herr 1. Bürgermeister Erdel berichtet, dass er zusammen mit Herrn Neumann am vergangenen Freitag im Landratsamt Ansbach zu einer Besprechung mit Frau Schock und Frau Grötsch, sowie den Herren Weber und Deffner war. Grund der Besprechung war die Weiterentwicklung des Marktes Dietenhofen.
· Das angedachte interkommunale Gewerbegebiet bei Rügland-Rosenberg wird im Landratsamt Ansbach kritisch gesehen. Eine Änderung der Grenzen des Naturparks Frankenhöhe wird Aufgrund des hohen Aufwandes (Kreistagsbeschluss, etc.) als nicht durchführbar gesehen.
· Auch das im Flächennutzungsplan vorgesehene Gewerbegebiet zwischen Bauhof und Betonwerk Auerochs liegt in der Schutzzone des Naturparks Frankenhöhe. Aus den gleichen Gründen wie Oben ist eine Änderung der Grenzen des Naturparks ausgeschlossen.
· Das Waldgebiet hinter dem Skaterplatz stünde allerdings als zukünftige Gewerbefläche zur Disposition, da es nicht in der Schutzzone des Naturparks Frankenhöhe liegt.
· Ein neuer § 13 b wurde in das Baugesetzbuch aufgenommen.
§ 13b Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte
Verfahren
Bis zum 31. Dezember 2019 gilt § 13a entsprechend für Bebauungspläne mit einer Grundfläche im Sinne des § 13a Absatz 1 Satz 2 von weniger als 10 000 Quadratmetern, durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen. Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans nach Satz 1 kann nur bis zum 31. Dezember 2019 förmlich eingeleitet werden; der Satzungsbeschluss nach § 10 Absatz 1 ist bis zum 31. Dezember 2021 zu fassen.
Hiermit könnte z.B. der erste Abschnitt des Bebauungsplans an der Rüderner Straße beschleunigt werden.
· In Andorf könnte ein Bebauungsplan für den Bereich zwischen Kreisstraße nach Unternbibert und der Bebauung an der ehemaligen Staatsstraße aufgestellt werden.
· In Leonrod käme eine Fläche am nordwestlichen Ortsrand als Baugebiet in Frage. Diese Fläche liegt außerhalb der Schutzzone des Naturparks. Allerdings scheint ein Teil der Fläche durch extensive Bewirtschaftung bereits den Charakter eines Biotops angenommen zu haben, wie Frau Grötsch bemerkte.
Ein Ausstieg aus dem Naturpark Frankenhöhe ist für den Markt Dietenhofen laut Auskunft der Regierung von Mittelfranken nicht möglich.