Ab 01.01.2018 erfolgt die forstwirtschaftliche Beratung und Betreuung durch die Forstbetriebsgemeinschaft Ansbach-Fürth e.V. (FBG). Hierzu hab die FBGT einen Vertragsentwurf vorgelegt.
Beschluss:
Der Vertrag kann, wie vorgelegt, abgeschlossen werden.