Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr 1. Bürgermeister Erdel berichtet über ein Gespräch mit Vertretern des Amtes für ländliche Entwicklung über das EU-Programm ELER(Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums).

Das ELER-Förderprogramm fördert in Gemeinden mit weniger als 65.000 Einwohnern Projekte in Gemeindeteilen mit weniger als 2.000 Einwohnern. Gefördert werden:

  • die Schaffung, Verbesserung oder Ausdehnung aller Arten von kleinen Infrastrukturen, nämlich die Herstellung von Verbindungswegen zu Einzelhöfen und Weilern sowie – wenn hierfür ein Gesamtkonzept vorliegt – von Feld und Waldwegen
  • die dorf- und bedarfsgerechte Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und die Schaffung und Entwicklung dorfgerechter Freiflächen und Plätze einschließlich ihrer Ausstattung
  • die Schaffung von dorfgerechte öffentliche Einrichtungen zur Förderung der Dorfgemeinschaft oder der Dorfkultur sowie auch die Erhaltung, Umnutzung und Gestaltung von Gebäuden für gemeinschaftliche oder gemeindliche Zwecke und von ortsplanerisch, kulturhistorisch oder denkmalpflegerisch besonders wertvollen öffentlichen Gebäuden.

Die zu fördernden Projekte werden nach einem Punktekatalog ausgewählt. Dietenhofen hat dabei gute Chancen, über die Mindestpunktzahl zu klettern.

Vorarbeiten und Planungen werden nicht gefördert. Der Schwellenwert für die Förderung einer Maßnahme liegt bei 25.000,-- € ohne Mehrwertsteuer. Der Fördersatz liegt bei 60 %.

Das Zeitfenster für die Einreichung eines Förderantrages beträgt etwa zwei Monate. Je im zeitigen Frühjahr und im Spätsommer werden Anträge angenommen. Hierbei sind nur durchgeplante Projekte (z.B. genehmigte Bauanträge einschließlich Kostenschätzung) zur Bearbeitung zugelassen.

Im laufenden Jahr ist zum Beispiel zweite Antragszeitraum vom Juli 2017 bis 29. September 2017 vorgesehen. In diesem Zeitraum sind die geforderten Planungen für den Markt Dietenhofen nicht mehr zu erbringen. Daher sollten Antragsunterlagen bis zum Ende dieses Jahres durchgeführt werden, so dass sie im ersten Antragszeitraum 2018 eingereicht werden können. Der Bau würde dann erst 2019 erfolgen.

Herr Bürgermeister Erdel könnte sich folgende Projekte, die eigentlich sowieso durchgeführt werden müssten, zur Antragstellung vorstellen:

  • Spielplatz in Kleinhaslach (neben dem Feuerwehrhaus)
  • Dorfgemeinschaftshaus Seubersdorf (wurde im Rahmen der Dorferneuerung nicht gefördert, da noch ein Wirtshaus vorhanden ist)
  • Wirtschafts-, Rad- und Wanderwege

Er schlägt vor, die angepeilten Projekte in der Verwaltung einer weiteren Betrachtung zu unterziehen. Er wird über den jeweiligen Sachstand berichten.


Beschluss:

Die Mitglieder des Ortsentwicklungs- und Bauausschusses nehmen die Ausführungen ddes 1. Bürgermeisters zustimmend zur Kenntnis.