Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr 1. Bürgermeister Erdel berichtet, dass er heute die neuen Ausführungsbestimmungen für die Zuschussgewährung zu Neubau und Sanierung von Kindertagesstätten erhalten hat.

Ausdrücklich ist auch die Förderung eines Neubaus an Stelle einer Sanierung, die unwirtschaftlich ist, möglich. Die Fördersumme beträgt die Mittel nach FAG (abhängig von der Finanzkraft der Gemeinde) und zusätzlich 35 % der zuwendungsfähigen Kosten.

Bei finanzschwachen Gemeinden sind so Förderquoten bis zu 90 % möglich. In Dietenhofen ist etwa eine Förderquote von 75 % zu erwarten.

Die Förderung beginnt ab der Leistungsphase 4 der Architektenleistung. Auch Verkehrs-Außenanlagen, wie Parkplatzzufahrten werden gefördert.

Es wird weiter berichtet.