Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr 1. Bürgermeister Erdel berichtet von einem Telefongespräch mit Herrn Assum, dem für den Bereich Dietenhofen zuständigen Abteilungsleiter im Staatlichen Bauamt.

Thema war vor allem die Weigerung des Staatlichen Bauamtes, eine Regenrückhaltung in der Bauverbotszone der Kreisstraße AN 11 auf Höhe des geplanten Gewerbegebietes gegenüber des NORMA-Marktes zuzulassen. Herr Bürgermeister Erdel argumentierte, dass etwa 300 m weiter nördlich an derselben Kreisstraße ebenfalls eine Regenrückhaltung innerhalb der Bauverbotszone liege. Auch eine Transformatorenstation stehe hier inmitten der freien Strecke in der Bauverbotszone.

Herr Assum entgegnete, dass es sich bei der Rückhaltung um eine Anlage des Landkreises und somit nicht um eine Anlage Dritter handle. Auf den Einwurf, dass ein solcher Unterschied nicht aus dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) ersichtlich sei, erklärte Herr Assum, dass er dringend in einer Telefonkonferenz benötigt werde und unterbrach das Gespräch.

In diesem Zusammenhang teilt Herr Bürgermeister Erdel mit, dass durch den Ankauf eines westlich des Kreisverkehrs befindlichen Grundstückes die Planung nochmals überdacht werden muss. Eventuell sei ein offener Graben zur Regenwasserableitung wirtschaftlicher als der geplante Kanal.