Sitzung: 16.10.2017 Ortsentwicklungs-, Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Seitens des Marktgemeinderats wurde die Problematik von rückwärtigen Zufahrten zu Grundstücken angesprochen. Die Zufahrten führen meistens über als gemeinsame Geh- und Radwege gekennzeichneten Wege oder für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegebene Wege. Hier darf die Zufahrt nicht genutzt werden.
Es wird gebeten, dass die Verwaltung die betroffenen Grundstückseigentümer/innen auf einen möglichen Verstoß nach der Straßenverkehrsordnung sowie auf eine eigene Haftung hinweist.
Beschluss:
Zur Kenntnis genommen.