Beschluss: zur Kenntnis genommen

Seitens des Marktgemeinderats wurde die Problematik von rückwärtigen Zufahrten zu Grundstücken angesprochen. Die Zufahrten führen meistens über als gemeinsame Geh- und Radwege gekennzeichneten Wege oder für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegebene Wege. Hier darf die Zufahrt nicht genutzt werden.

 

Es wird gebeten, dass die Verwaltung die betroffenen Grundstückseigentümer/innen auf einen möglichen Verstoß nach der Straßenverkehrsordnung sowie auf eine eigene Haftung hinweist.


Beschluss:

Zur Kenntnis genommen.