Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 7

Die Mitglieder des Bauausschusses äußern städtebauliche Bedenken gegen den geplanten Baukörper. Angesichts der notwendigen Befreiungen wird die Besorgnis geäußert; das geplante Gebäude sei zu dominant und erdrücke die Nachbarbebauung. Auch der eingezeichnete Geländeverlauf (vorhandenes oder geplantes Gelände?) wird skeptisch gesehen.

Auch wegen der nach Meinung einiger Mitglieder des Ortsentwicklungs- und Bauausschusses zu geringen Anzahl von Stellplätzen werden Bedenken geäußert.


Beschluss:

Das Bauvorhaben liegt im Baugebiet Nr. 4 und beurteilt sich somit nach § 30 BauGB.

Bei der Durchführung des Bauvorhabens wären – soweit aus den Unterlagen zu entnehmen - folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes i.S.d. § 31 Abs. 1 BauGB notwendig:

·         Überschreitung der höchsten zulässigen Geschosszahl von zwei Geschossen, davon ein Untergeschoss auf zwei Geschosse (Ebene 3 wahrscheinlich kein weiteres Vollgeschoss),

·         Errichtung eines Gebäudes mit Flachdach (Satteldach vorgesehen),

·         Errichtung eines Sockelgeschosses mit einer Höhe von mehr als 2,50 m, sowie

·         Errichtung der Garagen außerhalb der im Bebauungsplan vorgesehenen Flächen.

Falls ein Bauantrag gestellt wird, wäre der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss bereit, sein Einvernehmen zu erteilen.