Folgende Anfrage wurde seitens des Staatlichen Bauamtes an den Markt Dietenhofen gerichtet:
Beschluss:
Die Anfrage des staatlichen Bauamtes wird wie folgt beantwortet:
zu 1. Die Gehwegbreite von 1,50 m soll beibehalten werden
zu 2. Die Gemeinde wünscht keine durchgängige Verbreiterung
zu 3. Die Gemeinde wünsch auch keine bereichsweise Verbreiterung