Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Kohl von der Kommunalberatung Dr. Schulte/Röder stellt die neue Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2019 bis 2022 vor. Er geht detailliert auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und Hintergründe für die Notwendigkeit einer neuen Kalkulation ein.

 

Aufgrund der durch den Markt Dietenhofen zur Verfügung gestellten Ansätze spricht sich Herr Kohl für eine Gebührenerhöhung auf 3,11 €/m³ ab dem 01.01.2019 aus. Bei dieser Konstellation würde dem Markt Dietenhofen eine Sonderrücklage, die durch Abschreibungen auf zuwendungsfinanziertes Anlagevermögen gebildet wurde, bestehen bleiben, um damit künftige, heute noch nicht abzusehende Investitionen oder Unterhaltsmaßnahmen tätigen zu können. Laut Herrn Kohl wäre es durchaus denkbar, dass nach dem vierjährigen Kalkulationszeitraum auch wieder eine Gebührensenkung erfolgen könne, wenn die Einnahmen und Ausgaben, wie geplant eintreten.

 


Beschluss: