Beschluss: einstimmig beschlossen

Das Gremium diskutiert, ob die vorgeschlagene Gebührenanpassung ausreichend ist um bevorstehende Investitionen und Unterhaltsmaßnahmen in der Abwasserbeseitigung zu tätigen und, ob die kalkulierte Gebühr von 3,11 €/m² nach Expertise von Herrn Kohl diesen Umständen gerecht wird.

 

Herr Kohl weist ausdrücklich darauf hin, dass bei außerplanmäßig bevorstehenden Investitionen oder Unterhaltsmaßnahmen der Kalkulationszeitraum auch wieder abgebrochen und die Gebühr wieder neu kalkuliert werden kann. Diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber eingeräumt.

 


Beschluss:

 

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt dem Marktgemeinderat die Abwassergebühr für den Zeitraum 2019 bis 2022 entsprechend der Kalkulation der Kommunalberatung Dr. Schulte/Röder auf 3,11 €/m³ anzuheben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt einen Entwurf für die 9. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung mit der entsprechenden Gebührenanpassung bis zur nächsten Markgemeinderatssitzung vorzubereiten.